Sonderpreis Lyrik

Im Jahr 2021 wird zusätzlich zu den drei Hauptkategorien auch der beste Selfpublishing-Titel in der Sonderkategorie Lyrik gesucht. Dieser wird mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgezeichnet und es wird wie für die Hauptkategorien ein „Selbie“ verliehen.


Besonderheiten Sonderpreis Lyrik 2021


Es gelten die Termine und Bedingungen der Hauptkategorien, mit den folgenden Ausnahmen bzw. Besonderheiten:

Zugelassen für den Sonderpreis Lyrik sind im Selfpublishing publizierte Gedichtbände, die ab dem 01. Januar 2020 erstmalig erschienen sind. Anthologien können leider nicht berücksichtigt werden.

Vorjury und Jury

Die Vorjury prüft die Einreichungen auf Einhaltung der formalen Voraussetzungen, die Jury übernimmt die inhaltliche Prüfung. Eine Longlist wird nicht erstellt. Die Jury bestimmt eine von ihr festgelegte Anzahl von Finalisten, die gemeinsam mit den Shortlists der Hauptkategorien bekanntgegeben werden. Im letzten Schritt wird ein Werk mit dem Sonderpreis Lyrik bedacht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zugelassener Veröffentlichungszeitraum

Werke, die für den Sonderpreis Lyrik eingereicht werden, müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.05.2021 erschienen sein. Es muss sich um eine deutschsprachige Neuerscheinung aus diesem Zeitraum handeln; Neuauflagen von Titeln, deren Erstauflage bereits vor dem 01.01.2020 erschienen ist (das gilt auch für eine etwaige E-Book-Ausgabe), sowie Übersetzungen sind nicht zugelassen. Vorbestellbarkeit genügt nicht.

Weitere formale Voraussetzungen

Das eingereichte Buch muss:

  • in gedruckter Form erschienen sein (Bücher die nur als E-Book erschienen sind, können nicht eingereicht werden)
  • alle rechtlichen Nebenbedingungen einhalten, also z. B. ein korrektes und vollständiges Impressum haben (nachlesbar in den Landespressegesetzen der jeweiligen Bundesländer)
  • frei von Rechten Dritter sein, darf also nicht Gegenstand eines Verlagsvertrags oder eines Optionsrechts eines Verlags sein.
  • für den deutschsprachigen Buchhandel verfügbar sein – nachgewiesen durch einen Eintrag im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)
  • inhaltlich ohne Einschränkungen lesbar sein (keine Beschränkung aus Gründen des Jugendschutzes, keine pornografischen oder strafbaren Inhalte usw.)
  • eine Sammlung von mindestens 20 Gedichten enthalten. Hierbei sind alle lyrischen Formen zugelassen.
  • Bei Bänden, die eine Mischung aus Lyrik und Kurzprosa enthalten, muss der Fokus klar auf dem lyrischen Teil liegen.

Der Sonderpreis Lyrik ist mit einem Preisgeld von 1.000 Euro dotiert, der auf den Gewinnertitel entfällt. Außerdem wird dem Gewinner bzw. der Gewinnerin ein „Selbie“ verliehen.

Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen der Hauptkategorien.